Gasthof Falck

Über den Gasthof Falck, an der Culitzscher Straße 43 in Wilkau-Haßlau ist nur wenig bekannt. Ab wann es ihn gab, war nicht zu ermitteln. Er dürfte sich jedoch stets im Eigentum der Gutsbeitzerfamilie Falck befunden haben. 

Erst 1946 ist der Gasthof, mit der Enteignung des Eigentümers, dokumentiert. Am 25. März 1946 erteilte die Kreisbodenkommission die "Genehmigung zur Enteignung des Gutes Kurt Falck". Sie folgte damit einem Vorschlag der Gemeindebodenkommission.

Falck wurde vorgeworfen Mitbegründer der Orstgruppe Wilkau der NSDAP und seit dem 1. August 1927 Parteimitglied gewesen zu sein. Sein Lokal habe er hauptsächlich der Partei zur Verfügung gestellt. Kurt Falck war demnach Träger des goldenen Ehrenzeichens. 

"Die Einwohner von Wilkau-Haßlau würden es nicht verstehen, wenn das Gut Falck nicht zur Enteignung kommen würde", heißt es in der Begründung der Gemeindebodenkommission.

Enteignet wurden 6,5 Hektar Land sowie das Wohnhaus mit der eingebauten Gastwirtschaft und zwei Scheunen. 

Der Gasthof wurde danach nicht weiter betrieben. 

 

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